SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

Erhebliche Bedenken gegen Großparkplatz

Veröffentlicht am 05.11.2016 in Pressemitteilungen

Grüne Oase im Herzen von Neckarau

Erhebliche Bedenken und Einwendungen gegen das Vorhaben eines Grossparkplatzes in der Neckarauer Friedrichstraße 13a

Der Neckarauer Bezirksbeirat hatte bei seiner öffentlichen Sitzung am 14. September 2016 - nachdem aus der Bürgerschaft das Thema Großparkplatz Friedrichstraße 13a vorgetragen worden war - folgenden Antrag an die Verwaltung gestellt: „Der Bezirksbeirat erbittet zeitnah von der Verwaltung entsprechend umfassende Informationen über den geplanten Parkplatz in der Friedrichstraße 13 A.“

Inzwischen ist folgende Stellungnahme der Verwaltung im Auftrag von Bürgermeister Lothar Quast erfolgt:

„Dem Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes in der Friedrichstraße 13 a um 24 weitere Stellplätze vor. Der beantragte Parkplatz schließt an den Bestand an und nimmt bisherigen Gartenflächen im Blockinnenbereich in Anspruch. Zu dem Antrag wurde ein Immissionsgutachten beigefügt, das zu dem Ergebnis kommt, dass keine unzumutbaren Lärmbelastungen zu erwarten sind.

Im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden erfolgte eine Ortsbesichtigung durch den Fach-bereich Grünflächen und Umwelt in Bezug auf die Baumschutzsatzung. Es wurde festgestellt, dass die für den Parkplatzbau vorgesehene Fläche dicht mit Gehölzen bestockt ist und acht der betroffenen Bäume gemäß Baumschutzsatzung geschützt sind. Der Bauantrag sieht die Pflanzung von sechs Bäumen vor.

Neben einer Beteiligung der betroffenen Fachbereiche Stadtplanung (61) und Grünflächen und Umwelt (67) wurde eine umfassende Nachbarbeteiligung im gesamten Baublock durchgeführt. Im Rahmen dieser Nachbarbeteiligung wurden erhebliche Bedenken und Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Neben negativer Auswirkungen auf das „Mikroklima“ durch den Verlust der Grünfläche und der Bäume werden Lärmbeeinträchtigungen befürchtet.

Da für den Bereich kein Bebauungsplan besteht, ist das Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Auf dieser Grundlage ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung in die maßgebliche Umgebung einfügt.

Zwischenzeitlich hat der Bauherr einen Tekturplan mit einer Flächenreduzierung und 19 Stellplätzen vorgelegt. Die betroffene Grünfläche wird dadurch zwar weniger in Anspruch genommen, aber es würden auch weiterhin mehrere (ca. 6-7) geschützte Bäume wegfallen.

Seit Ende September liegen dem Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz eine Sammlung mit ca. 150 Unterschriften vor, mit der sich die Bevölkerung gegen die Errichtung des Parkplatzes ausspricht.

Auch der neue (reduzierte) Antrag mit 19 Stellplätzen wird derzeit noch geprüft und von Herrn Scheidel der Nachbarschaft vorgestellt. Nach Abschluss der Prüfung wird der Bezirksbeirat Neckarau zeitnah informiert, ggf. in einer nichtöffentlichen Sondersitzung.“

 

Kommentare

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Abholzung

ich sehe keinen sinn in der erweiterung, da genügend parkplätze beim marktkauf zur verfügung stehen nur wenige gehminuten entfernt.wo soll also der sinn liegen?da es keine n gibt bin ich gegen die abholzung. [quote][/quote]

Autor: Doerflinger Peter, Datum: 06.11.2016, 12:34 Uhr


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