SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

Gemeinderat stoppt Pläne für eine Spielhalle im Neckarauer Gewerbegebiet

Veröffentlicht am 07.05.2012 in Kommunalpolitik

Es wird überprüft, ob weitere Vergnügungsstätten gebietsverträglich sind.
In seiner letzten Sitzung am 3. Mai 2012 hat der Gemeinderat einstimmig eine Veränderungssperre für das Grundstück Ohmweg 11-15 im Neckarauer Gewerbegebiet (Öhmweg) beschlossen.

Nachfolgend Auszüge aus der B-Vorlage V192/2012:

Anlass für diese Veränderungssperre ist eine Bauvoranfrage für ein Entertainment-Center mit vier Spielhallen auf dem Grundstück Ohmweg 11 - 15. Diese Bauvoranfrage wurde auf Grund eines Aufstellungsbeschlusses am 01.06.2011 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf Antrag der Gemeinde zunächst für ein Jahr zurückgestellt. Da der Bebauungsplan sich noch im Aufstellungsverfahren befindet und die Zurückstellung am 01.06.2012 endet, war es erforderlich, eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB zu beschließen.
Zur Umsetzung des Zentrenkonzeptes der Stadt Mannheim hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderates der Stadt Mannheim am 29.09.2009 das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 83.44.1 für das "Erweiterte Gewerbegebiet Neckarau“ beschlossen (Beschluss-Vorlage 394/2009). Anlässlich dieses Aufstellungsverfahrens sollen auch Vergnügungsstätten reguliert werden.

Da der Bebauungsplan Nr. 83.44.1 sich noch im Aufstellungsverfahren befindet, ist vor Ablauf der Zurückstellungsfrist der vorab genannten Bauvoranfrage zur Sicherung der Planung der Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB geboten.

Aus diesem Grunde ist es geboten, zur Durchsetzung der Ziele des Zentrenkonzeptes, Planungsrecht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung zu schaffen und die Festsetzungen älterer Bebauungspläne diesen Zielen anzupassen. Anlässlich dieser Planungen wird auch überprüft, ob in den betreffenden Plangebieten weitere Regulierungen erforderlich sind. In diesem Plangebiet wird überprüft, ob weitere Vergnügungsstätten gebietsverträglich sind. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, sollen Veränderungen diesbezüglich vermieden werden. Daher ist es geboten bis zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Anlagen entsprechende Veränderungen an den Grundstücken nicht zu genehmigen und den derzeitigen Status zu erhalten.

Unter http://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=5769 ist die vollständige Beschluss-Vorlage zu finden.

 

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