
Der SPD-Verfassungsschutzexperte Dr. Boris Weirauch begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs:
„Jetzt haben wir es für Baden-Württemberg gerichtsfest festgestellt: Die AfD steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung und darf zurecht auch in Baden-Württemberg vom Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die laut Gericht unter anderem durch das Eintreten der Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff begründet liegen, sind gegeben und nun auch unanfechtbar festgestellt.“