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Weirauch begrüßt Verfassungsklage gegen Rettungsdienstgesetz

Veröffentlicht am 13.03.2025 in Pressemitteilungen

Der Mannheimer SPD-Abgeordnete Boris Weirauch, Justiziar seiner Fraktion, begrüßt die Verfassungsklage der Björn-Steiger-Stiftung gegen das Landesrettungsdienstgesetz. „Die Klage der Björn-Steiger-Stiftung ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung! Sehenden Auges läuft die grün-schwarze Landesregierung gegen die Wand, indem sie die Hilfsfrist im Rettungsdienst willkürlich auf 12 Minuten festgesetzt hat. Das ist medizinisch nicht zu begründen und gefährdet im Ernstfall Menschenleben.“

 

Weirauch hatte mit seiner Fraktion gegen das Gesetz gestimmt und damals auch kritisiert, dass Städte und Gemeinden auch nach neuer Rechtslage nur am Katzentisch sitzen, wenn es um die Einteilung der Notärzte und Rettungskräfte geht: „Selbstverwaltung ist grundsätzlich gut, aber nur wenn sie funktioniert“.

 

Homepage Dr. Boris Weirauch: Ihre starke Stimme im Landtag von Baden-Württemberg

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