SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

Wie wird bei der Kommunalwahl (in Baden-Württemberg) gewählt?

Veröffentlicht am 01.05.2009 in Kommunalpolitik

Am 7. Juni 2009 ist es so weit: Der neue Gemeinderat für die Zeit von 2009 bis 2014 ist zu wählen.
Zur Erläuterung des Wahlgangs haben wir Ihnen ein paar Informationen zusammengestellt und dabei die Tücken der Kommunalwahl aufgezeigt.

Wichtiger Hinweis für alle, die in die Pfingstferien gehen:
Da der Wahltermin 7. Juni am Ende der Pfingstferien liegt und die Briefwahlunterlagen Ihnen jedoch nur wenige Tage vor Ferienbeginn zugehen, sollten Sie bei Urlaub unbedingt vorher Briefwahl beantragen.

Wie beantrage ich Briefwahl?
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Wahlunterlagen per Post beantragt werden. Sie können aber auch im Wahlbüro im Rathaus in E5 persönlich vorsprechen und dort die Briefwahlunterlagen abholen oder dort gleich wählen. Das Wahlbüro erreichen Sie unter der Telefonnummer 0621-293-9566 oder per Mail wahlbuero@mannheim.de.
Das Briefwahlbüro ist vom 11. Mai bis 05. Juni 09 montags bis freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr und am Donnerstag bis 18:00 Uhr geöffnet. In der Woche vom 01. bis 05. Juni sind die Öffnungszeiten täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Wie wird in Baden-Württemberg der Gemeinderat gewählt?
Die Gemeinderatswahl in Baden Württemberg ist vom Ansatz her sehr demokratisch aber auf den ersten Blick etwas verwirrend. Durch das Kumulieren (Stimmenhäufung) und das Panaschieren (Mischen) werden die Vorteile einer Verhältniswahl mit der Mehrheitswahl verbunden.
Jede/r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Sitze im Gemeinderat zu besetzen sind. Diese Stimmen kann man bis zu drei auf einen Kandidaten/ eine Kandidatin anhäufen (kumulieren) und Bewerberinnen und Bewerber anderer Listen auf eine Liste zusammenführen oder übertragen (panaschieren).
Mit dem Kumulieren und Panaschieren erreichen die Wähler/-innen, dass die Reihenfolge des Wahlvorschlags der einzelnen Parteien verändert wird und dass man seine 48 Stimmen auf verschiedene Parteien verteilen kann.

Wie viel Stimmen haben Sie in Mannheim?
Der Mannheimer Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 48 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Stadträten). Deswegen haben Sie insgesamt 48 Stimmen (in Heidelberg sind es beispielsweise 40 Stimmen, weil dort der Gemeinderat 40 Mitglieder hat). Wichtig ist, dass Sie keine der 48 Stimmen verschenken. Wenn Sie nur einen Teil Ihrer 48 Stimmen vergeben, werfen Sie auch nur einen geringen Teil ihrer demokratischen Möglichkeiten in die Waagschale des Gemeinderates.

Welche Möglichkeiten haben Sie bei der Kommunalwahl?
Sie haben bei der Wahl grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Sie geben einen Stimmzettel unverändert ab. Damit erhält jeder Bewerber auf dem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
2. Sie können den Stimmzettel aber auch verändern, in dem Sie einigen Bewerberinnen und Bewerber der Liste bis zu 3 Stimmen geben („Kumulieren“, das heißt Häufeln). Schließlich können Sie Ihren Stimmzettel weiter verändern, in dem Sie aus den verschiedenen Wahlvorschlägen anderer Listen Bewerberinnen und Bewerber auf einen Stimmzettel zusammenführen („Panaschieren“, das heißt Mischen). Auch hier können Sie bis zu 3 Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat vergeben.

Aber Vorsicht: In Mannheim können Sie nur 48 Stimmen abgeben, da sich der Gemeinderat aus 48 Stadträten zusammensetzt. Also beim Kumulieren und Panaschieren nicht verzählen, sonst wird Ihr Stimmzettel ungültig.

Warum ist es wichtig alle 48 Stimmen zu vergeben?
Der Listenproporz nach d’Hondt - das ist die Verteilung der Sitze zwischen den einzelnen Parteien - wird aus allen abgegebenen Stimmen (die Anzahl der gültigen Stimmzettel mal 48 minus die Fehlstimmen) ermittelt.
Wenn Sie mit dem Kumulieren bei einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten begonnen haben, ist es wichtig auch bei den anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine bis drei Stimmen zu vergeben. Wenn man dies nicht weiterführt, fehlen die restlichen Stimmen, da nicht eindeutig der Wille des Wählers erkennbar ist.
Aufgrund dieser positiven Kennzeichnungspflicht werden im Falle einer Veränderung der Liste nur die kenntlich gemachten Stimmen ausgezählt. Passiert dies häufiger, kann dies einen oder sogar mehrere Sitze für die Liste kosten.

Ist man sich also unsicher, sollte man sich am Besten für eine Liste entscheiden und diese Liste unverändert abgeben (wir empfehlen Ihnen natürlich dies mit der Liste der SPD zu tun). In diesem Fall zählen alle 48 Stimmen für die Liste.

Nähere Einzelheiten zum baden-württembergischen Kommunalwahlrecht können Sie auf der Internet-Seite der Landeszentrale für Politische Bildung lesen:
http://www.kommunalwahl-bw.de/
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen sie Alexander Lucas und Carmen Astor-Rück in der SPD-Geschäftsstelle an: Die Nummer ist 0621-25097.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und geben Sie uns am 07. Juni Ihre 48 Stimmen.

Ihre SPD Neckarau:
Marianne Bade,
Mehmet A. Sen &
Sebastian Rechkemmer.

www.spd-neckarau.de

 

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