SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

DIE NECKARAUER SPD HAT UMFANGREICHE FRAGEN ZUM PARKPLATZ VOR DEM RHEINGOLDCENTER

Veröffentlicht am 02.07.2018 in Pressemitteilungen

Bezirksbeirat hat Fragenkatalog an die Verwaltung gestellt

 

Der gemeinderätlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat in seiner Sitzung am 17. April 2018 zugestimmt, dass auf der Grün- und Freifläche des Neckarauer Rheingoldplatzes entsprechend einer Planskizze der Firma Diringer & Scheidel ein Kundenparkplatz gebaut werden kann. Der Parkplatz ist Bedingung für eine Biomarkt-Kette, die in leerstehenden Gewerberäumen des Rheingoldcenters eine Filiale eröffnen will.

 

Für die Neckarauer SPD und ihre Bezirksbeiräte sind allerdings noch zahlreiche Fragen ungeklärt. Eine dem Bezirksbeirat angekündigte gemeinderätliche Informationsvorlage wurde leider nicht erstellt. „Es ist für uns bedauerlich, wenn politische Entscheidungen dieser Tragweite überwiegend auf mündlichen Informationen basieren, die hinterher jeder für sich individuell interpretieren kann“, kritisiert Mathias Kohler, der Sprecher der SPD-Bezirksbeiräte. „Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden zu dieser städtebaulichen Maßnahme keine Informationen im Bürgerinformationssystem der Stadt.“

 

Die SPD Neckarau hat den Oberbürgermeister Herrn Dr. Peter Kurz und den Baubürgermeister Herrn Lothar Quast gebeten, die Bevölkerung über die geplanten Baumaßnahmen umfassend zu informieren. Dies ist leider bisher noch nicht geschehen. Um dieser Forderung nochmal weiteren Nachdruck zu verleihen, hat der Bezirksbeirat auf Vorschlag der SPD einen umfangreichen Fragenkatalog formuliert und geht davon aus, dass dieser beantwortet wird, bevor die ersten Bagger anrollen.

 

Zur weiteren Verärgerung bei zahlreichen Bezirksbeiräte wurden zudem zahlreiche Anregungen wie der Platz attraktiver gestaltet werden kann, anscheinend nicht aufgegriffen. Bezirksbeirat Klaus Hesse stellt zu Recht die Frage, „warum hat man darauf verzichtet, zwischen dem geplanten Parkplatz und dem Rheingoldcenter eine grüne und zum Aufenthalt einladende Freifläche - die dieser Qualifizierung auch gerecht wird - zu schaffen?“

 

Bezirksbeirat Dr. Bernhard Boll möchte wissen, „für wieviel Jahre und unter welchen Bedingungen überlässt die Stadt Mannheim die stadteigene Fläche der Firma Diringer & Scheidel und kann dieser Vertrag von Mitgliedern des Gemeinderates eingesehen werden?“ Er will auch wissen, ob es noch Einflußmöglichkeiten auf die Frei- und Grünflächengestaltung gibt und ob eine Beteiligung der Nachbarschaft bzw. der Bürgerschaft an der Gestaltung der städtischen Freifläche vorgesehen ist.

 

„Wir werden auch darüber reden müssen, “ so Dr. Boll, „wie wir künftig die Beteiligung des Bezirksbeirats organisieren.“ Der Bezirksbeirat soll zu wichtigen Angelegenheiten des Stadtbezirks gehört werden und hat ferner die Aufgabe, die Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtbezirks zu beraten. „Für den Bau des Parkplatzes auf der Grünfläche vor dem Rheingoldcenter ist das alles andere als zufriedenstellend gelaufen und hat bei einigen Bezirksbeiräten Verärgerung ausgelöst.“ Hierzu werden noch Gespräche mit der Verwaltung erforderlich sein und die SPD Neckarau wird diese auch einfordern.

 

Der Fragenkatalog umfasst folgendes:

 

Bezugnehmend auf das Schreiben des Fachbereichs Stadtplanung vom 16.05.2018, dass am 28.05.2018 dem BBR Neckarau zugestellt wurde, und in dem mitgeteilt wurde, dass der AUT am 17.04.2018 die Planung für den Parkplatz entsprechend der Planskizze der Firma Diringer & Scheidel Wohn- und Gewerbebau GmbH vom 06.04.2018 beschlossen hat, hat der Bezirksbeirat an die Fachverwaltung folgende Fragen:

 

  1. Im Vermerk zur internen BBR-Sitzung vom 17.01.2018 ist festgehalten worden, dass „die Verwaltung den AUT in einer Info-Vorlage über das weitere Verfahren informieren wird.“ Warum ist diese avisierte schriftliche Vorlage nicht erfolgt, sondern nur ein mündlicher Vortrag in der AUT-Sitzung am 17.04.2018?

  2. In der Diskussion über einen möglichen Kompromiss bezüglich des Parkplatzbaus war von mehreren Bezirksbeiräten vehement formuliert worden, dass zwischen dem Parkplatz und dem Rheingoldcenter eine grüne und zum Aufenthalt einladende Freifläche geschaffen werden soll, damit diese Fläche nicht nur als Platzquerung genutzt wird und weil die Schaffung von Aufenthaltsqualität auch den Geschäften des Rheingoldcenters nützlich ist.

    Laut dem genannten Vermerk erfolgte die Grundsatzabstimmung zum „Supermarkt mit Parkmöglichkeiten und Grün- und Aufenthaltsflächen.“ Von diesem Wunsch sind eine „farbige Pflasterfläche“ als Fußweg und zwei Bänke vor der Bestandsmauer (auf der Höhe der Eisdiele) übriggeblieben. Die dort eingezeichneten drei Bäume gehören zum Bestand. Warum hat man darauf verzichtet, zwischen dem Parkplatz und dem Rheingoldcenter eine grüne und zum Aufenthalt einladende Freifläche - die dieser Qualifizierung auch gerecht wird - zu schaffen?

  1. In der Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung vom 22.12.2017 auf zahlreiche Fragen aus dem BBR im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 13.09.2017 steht u.a.: Die befestigten Flächen werden mit vollständig versickerungsfähigem Pflasterbelag ausgeführt.“ Ist es richtig, dass dieses besondere Pflaster nur auf den Parkplätzen und nicht auf den Wegestrecken zum Einsatz kommt?

  2. Wie groß ist die Parkplatzfläche, die mit Hydro-Vario-Steinen belegt ist und wie groß ist die Bodenfläche die mit Asphalt versiegelt wird?

  3. Bleibt es bei der Aussage, dass der Parkplatz nicht bewirtschaftet wird und es nur Parkscheibenregelung beim Tagesbesuch gibt?

  4. Für wieviel Jahre und unter welchen Bedingungen überlässt die Stadt Mannheim die stadteigene Fläche der Firma Diringer & Scheidel Wohn- und Gewerbebau GmbH? Kann dieser Vertrag von Mitgliedern des Gemeinderates eingesehen werden?

  5. Ist die Überlassung des städtischen Geländes für einen Parkplatz mit dem Betrieb des Biomarktes verknüpft oder unabhängig davon?

  6. Wer finanziert die auf dem Plan rosa markierte Neugestaltung der Wegfläche zwischen dem östlichen Teil der Steubenstraße und der Fußgängerüberführung an der Straßenbahnhaltestelle?

  7. In welcher Spannbreite bewegen sich die unterschiedlichen Abstände zwischen dem neuen Mauerwerk und der grau gepflasterten Fläche für die 12 Fahrradständer?

  8. Wer trägt für diesen Fußgängerweg / Freifläche die Verkehrssicherungspflicht?

  9. Kann davon ausgegangen werden, dass die elf Bäume, die auf dem Parkplatz neu gepflanzt werden, mindestens zehn Jahre alt?

  10. Sind im Zusammenhang mit dem Bau des Rheingoldparkplatzes Veränderungen bzw. Optimierungen bei der RNV-Haltestelle vorgesehen?

  11. Für wann ist die die Nachbarschaftsbeteiligung nach §§ 55 Landesbauordnung vorgesehen?

  12. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit dem Bauende zu rechnen?

 

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