SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

RHEINGOLDCENTER: OFFENE FRAGEN DES BEBAUUNGSPLANS

Veröffentlicht am 30.09.2018 in Pressemitteilungen

SPD-Bezirksbeiräte verlangen für Bau des Parkplatzes auf dem Rheingoldplatz eine Änderung des Bebauungsplans

 

Für den Bau des Rheingoldcenters war 1994 der Niederfeld-Bebauungsplan im Bereich des Rheingoldplatzes verändert worden. Der Fachbereich Stadtplanung verweist auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ als Legitimation für den Bau des Parkplatzes auf der Wiese bzw. Freifläche vor dem Rheingoldcenter. Eine Änderung des Bebauungsplans (82/13d) sei nicht erforderlich.

„Wir sehen das anders“, so Bezirksbeirat Bernhard Boll. „Mit der Festsetzung „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ belegt der Bebauungsplan nicht nur die nördliche Freifläche vor dem Rheingoldcenter sondern sämtliche Flächen außerhalb des Gebäudes [1]. Würde man der Argumentation des Stadtplanungsamtes folgen, wären Parkplätze nicht nur auf der Grünfläche bzw. Wiese planungskonform, sondern prinzipiell auch auf allen anderen Flächen um das Rheingoldcenter, was selbstverständlich abwegig wäre, “ erläutert Bernhard Boll.

Die Festsetzung „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ bleibt nach Auffassung der SPD-Bezirksbeiräte eine rechtliche Leerformel, solange der besondere Zweck im Bebauungsplan unbestimmt bleibt. Bezirksbeirat Klaus Hesse weist darauf hin, dass dies beim Bebauungsplan Rheingold-Center der Fall sei. „Die Fachverwaltung hat den Weg beschritten, diese Leerformel des Bebauungsplans von sich aus zu definieren, womit sie sich möglicherweise planungsrechtlich in die Rolle des Gemeinderats als Satzungsgeber begibt. Wenn die Fachverwaltung hier ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ sieht, kann das riskant sein.“

Bezirksbeirat Mathias Kohler ruft in Erinnerung, dass bei der Verabschiedung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat im Jahre 1994 durchaus Vorstellungen darüber bestanden hätten, welche besonderen Zwecke auf den Flächen nördlich vor dem Rheingold-Center verfolgt werden sollten. „Sie sollten dem öffentlichen Personenverkehr mit Straßenbahnen, Bussen und Taxen dienen. Mit dieser Grundausrichtung wird sich die Baugenehmigungsbehörde sicherlich im Bauantragsverfahren auseinandersetzen müssen, wenn sie eine private Nutzung der öffentlichen stadteigenen Fläche zulassen will.“

[1] Siehe beigefügten Plan in dem diese „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ grün-weiß gestreift ist.

 

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