SPD Neckarau, Almenhof & Niederfeld

Fragen und Antworten zum Parkplatz auf dem Rheingoldplatz

Veröffentlicht am 24.09.2018 in Pressemitteilungen

Der Bezirksbeirat Neckarau-Almenhof-Niederfeld hatte in seiner letzten internen Sitzung am 27. Juni 2018 zahlreiche Fragen an die Fachverwaltung zum geplanten Parkplatz der Firma D&S auf dem Rheingoldplatz gestellt, die zwischenzeitlich beantwortet worden sind.

Wir dokumentieren hier die Fragen und die Antworten und geben teilweise noch ein paar ergänzende Hinweise:

  1. Im Vermerk zur internen BBR-Sitzung vom 17.01.2018 ist festgehalten worden, dass „die Verwaltung den AUT in einer Info-Vorlage über das weitere Verfahren informieren wird.“ Warum ist diese avisierte schriftliche Vorlage nicht erfolgt sondern nur ein mündlicher Vortrag in der AUT-Sitzung am 17.04.2018?

Antwort zu 1: Der AUT wurde in der Sitzung vom 17.04.2018 mündlich informiert und hat sich mit großer Mehrheit für den Bau eines Parkplatzes ausgesprochen. Fragen zu der vorliegenden Planung vom 19.05.2017 wurden diskutiert. Der Wunsch des Bezirksbeirates die Zwischenräume gestalterisch aufzuwerten, wurden dem Planer und dem Vorhabenträger mitgeteilt und umgesetzt. Beigefügt die Vorplanung vom 13.07.2018 mit den eingearbeiteten Änderungswünschen der Verwaltung, die so mit dem Vorhabenträger abgestimmt wurde. Die Grünfläche wurde wesentlich vergrößert und neu gestaltet.

Hinweis: Die Frage, warum die avisierte schriftliche Vorlage an den Gemeinderat nicht erfolgt ist sondern nur mündliche Erläuterungen, wurde nicht beantwortet.

 

  1. In der Diskussion über einen möglichen Kompromiss bezüglich des Parkplatzbaus war von mehreren Bezirksbeiräten vehement formuliert worden, dass zwischen dem Parkplatz und dem Rheingoldcenter eine grüne und zum Aufenthalt einladende Freifläche geschaffen werden soll, damit diese Fläche nicht nur als Platzquerung genutzt wird und weil die Schaffung von Aufenthaltsqualität auch den Geschäften des Rheingoldcenters nützlich ist.

Laut dem genannten Vermerk erfolgte die Grundsatzabstimmung zum „Supermarkt mit Parkmöglichkeiten und Grün- und Aufenthaltsflächen.“ Von diesem Wunsch sind eine „farbige Pflasterfläche“ als Fußweg und zwei Bänke vor der Bestandsmauer (auf der Höhe der Eisdiele) übrig geblieben. Die dort eingezeichneten drei Bäume gehören zum Bestand. Warum hat man darauf verzichtet, zwischen dem Parkplatz und dem Rheingoldcenter eine grüne und zum Aufenthalt einladende Freifläche - die dieser Qualifizierung auch gerecht wird - zu schaffen?

          Antwort zu 2: Die Planung wird in der öffentlichen Sitzung vorgestellt.

 

  1. In der Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung vom 22.12.2017 auf zahlreiche Fragen aus dem BBR im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 13.09.2017 steht u.a.: „Die befestigten Flächen werden mit vollständig versickerungsfähigem Pflasterbelag ausgeführt.“ Ist es richtig, dass dieses besondere Pflaster nur auf den Parkplätzen und nicht auf den Wegestrecken zum Einsatz kommt?

Antwort zu 3: Die Fahrspuren/Fahrgassen werden in Asphalt ausgeführt (ca. 543 qm).

Hinweis: Asphalt ist alles andere als wasserdurchlässig. Damit ist die schriftliche Aussage vom 22.12.2017, dass „die befestigten Flächen mit vollständig versickerungsfähigem Pflasterbelag ausgeführt werden“, falsch. Weitere 543 qm am werden versiegelt und leisten einen zusätzlichen Beitrag zur Klimaerwärmung in Neckarau.

 

  1. Wie groß ist die Parkplatzfläche, die mit Hydro-Vario-Steinen belegt ist und wie groß ist die Bodenfläche die mit Asphalt versiegelt wird?

Antwort zu 4: Für den Parkplatzbereich sind Pflastersteine vorgesehen (ca. 456 qm).

Hinweis: Es bleibt unklar, ob es sich hierbei um Hydro-Vario-Steine handeln soll, die als wasserdurchlässig bezeichnet werden.

 

  1. Bleibt es bei der Aussage, dass der Parkplatz nicht bewirtschaftet wird und es nur Parkscheibenregelung beim Tagesbesuch gibt?

Antwort zu 5: Gemäß den vorgesehenen vertraglichen Regelungen mit dem Investor, bleiben die Parkplätze der privaten Nutzung während der Geschäftszeiten (Biomarkt u. Gewerbe Rheingoldcenter) vorbehalten. Eine zeitlich beschränkte Nutzung der Parkplätze für die Allgemeinheit ist nur für die Zeit außerhalb der Geschäftszeiten (z.B. 18:00 - 9:00 Uhr) vorgesehen. Dies wird mit entsprechender Beschilderung und den Regelungsmaßnahmen auf Kosten des Investors geregelt.

Hinweis: Damit ist der Parkplatz tagsüber ein privater Kundenparkplatz und nur während der Nachtzeit für die Nachbarschaft nutzbar. Wer tagsüber den Kundenparkplatz des Biomarktes widerrechtlich nutzt, muss damit rechnen, vom Besitzer des Platzes zu einer Strafgebühr verdonnert zu werden (siehe ALDI-Parkplatz in der Neckarauer Straße)

 

  1. Für wieviel Jahre und unter welchen Bedingungen überlässt die Stadt Mannheim die stadteigene Fläche der Firma Diringer & Scheidel Wohn- und Gewerbebau GmbH? Kann dieser Vertrag von Mitgliedern des Gemeinderates eingesehen werden?

Antwort zu 6: Der Vertrag sieht eine unbefristete Laufzeit mit beiderseitigem Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Jahr vor. Der Entwurf kann Gemeinderäten zur Einsicht vorgelegt werden. Sollte der Vertrag von einem gemeinderätlichem Gremium genehmigt werden, ist die vorherige Einsicht der Gemeinderäte obligatorisch.

 

  1. Ist die Überlassung des städtischen Geländes für einen Parkplatz mit dem Betrieb des Biomarktes verknüpft oder unabhängig davon?

Antwort zu 7: Die Überlassung des Geländes ist bauordnungsrechtlich verknüpft mit dem BV, zur Nutzungsänderung als Einzelhandelsmarkt (Biomarkt), zum Nachweis von erforderlichen Kfz-Stellplätzen für Gewerbenutzung und zum anderen für die Verbesserung der Parkplatzsituation für die restliche Gewerbenutzung des Rheingoldcenters.

Hinweis: Der Hinweis „zum Nachweis von erforderlichen Kfz-Stellplätzen für Gewerbenutzung“ ist irreführend, weil der Eindruck erweckt wird, dass ohne diesen Parkplatz der Biomarkt nicht genehmigt werden könnte. Im Rahmen der öffentlichen BBR-Sitzung am 12.09.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die nach der LBO erforderlichen Stellplätze für das Rheingoldcenter im Tiefgeschoß vorhanden sind. Zur Erfüllung der Stellplatzvorgaben der LBO ist dieser Parkplatz nicht erforderlich.

Ob die Kunden der anderen Gewerbetreibenden des Rheingoldcenters den Kundenparkplatz des Biomarktes ebenfalls nutzen dürfen, bleibt dahin gestellt.

 

  1. Wer finanziert die auf dem Plan rosa markierte Neugestaltung der Wegfläche zwischen dem östlichen Teil der Steubenstraße und der Fußgängerüberführung an der Straßenbahnhaltestelle?

           Antwort zu 8: Sämtliche Kosten der Maßnahme werden vom Investor getragen.

            Hinweis: Der Investor ist zwischenzeitlich die „Heinz Scheidels Enkel KG“

 

  1. In welcher Spannbreite bewegen sich die unterschiedlichen Abstände zwischen dem neuen Mauerwerk und der grau gepflasterten Fläche für die 12 Fahrradständer?

Antwort zu 9: Der Zuschnitt der Fläche, hat sich nach der Überarbeitung grundsätzlich geändert. Diese Frage wird in der nächsten öffentlichen Sitzung am neuen Plan erläutert.

 

  1. Wer trägt für diesen Fußgängerweg / Freifläche die Verkehrssicherungspflicht?

Antwort zu 10: Die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aller dieser vom Investor hergestellten Anlagen, verbleibt gemäß vertraglicher Regelungen beim Investor.

 

  1. Kann davon ausgegangen werden, dass die elf Bäume, die auf dem Parkplatz neu gepflanzt werden, mindestens zehn Jahre alt?

           Antwort zu 11: Die zu pflanzenden Bäume werden ca. 10 Jahre alt sein.

 

  1. Sind im Zusammenhang mit dem Bau des Rheingoldparkplatzes Veränderungen bzw. Optimierungen bei der RNV-Haltestelle vorgesehen?

Antwort zu 12: Änderungen der RNV-Haltestelle sind im Zusammenhang mit dem Bau des Reingoldparkplatzes nicht vorgesehen.

 

  1. Für wann ist die die Nachbarschaftsbeteiligung nach §§ 55 Landesbauordnung vorgesehen?

Antwort zu 13: Eine bauordnungsrechtliche Nachbarschaftsbeteiligung gem. § 55 LBO erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für den Biomarkt. Für die Herstellung der Parkplatzanlage ist keine Nachbarschaftsbeteiligung erforderlich, da auf dem städtischen Grundstück und zeitlich beschränkt für die Allgemeinheit nutzbar.

Hinweis: Die Ablehnung der Nachbarschaftsbeteiligung nach § 55 für den Parkplatz ist skandalös. Am 22.12.2017 hatte man dem BBR noch mitgeteilt: „Das Vorhaben [Parkplatz] wird wie jedes Baugesuch vom Fachbereich 63 behandelt. Dies schließt das Vorgehen nach § 55 LBO ein.“ Entsprechend war auch ein Schreiben des OB vom 16.07.2018 an die SPD Neckarau formuliert worden. Sobald ein Angrenzer von einer Baumaßnahme berührt ist, ist er nach §§ 55 LBO zu beteiligen. Dass eine Nachbarschaftsbeteiligung nach der LBO bei städtischen Grundstücken und Grundstücken, die nur zeitlich beschränkt für die Allgemeinheit nutzbar sind, nicht erforderlich sei, steht nirgendwo in der LBO. Im Gegenteil: dort steht in § 2.1 Ziffer 6 dass auch Stellplätze als bauliche Anlage im Sinne der LBO gelten.

 

  1. Wann ist mit dem Baubeginn und wann mit dem Bauende zu rechnen?

Antwort zu 14: Der Baubeginn ist voraussichtlich Sept./Okt. 2018. Die Bauzeit beträgt ca. 9 Wochen.

 

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